Habe einen interessanten Artikel von Herrn Svoboda, von Delta Check gefunden zum Thema Email-Marketing und Opt-In. Eine Anpassung der Gesetzlage in der BRD (EU), die sicherlich auch in der Schweiz kommen wird. Habe es hier der lesbarkeit wegen gekürzt.
Jeder Versender von Emails im BtoB-Bereich ist ab September 2012 dazu verpflichtet, einen Nachweis zu führen, daß die Empfänger dem Versand zugestimmt haben. Es genügt nicht mehr, daß ein Adressverlag eine generelle Erlaubnis mit verkauft.
Diese Erlaubnis muss für jeden Versender separat eingeholt werden, und dies schriftlich bzw. in einer festgelegten digitalen Struktur.
Das ist neu
- Neu ist, daß die Erlaubnis für jeden Versender separat eingeholt werden muß.
- Neu ist, daß nur noch das aufwändige Verfahren des “Double-Opt-In” vor Gericht Bestand hat.
- Und neu ist auch, daß an die Dokumentation und Speicherung hohe Anforderungen gestellt werden (Schriftform, Datum- und Zeitstempel, etc.)
Speziell der Gesetzgeber in der BRD definiert ein sehr komplexes Verfahren mit Dokumentationspflicht, welches sich wie folgt darstellt:
1. Der Empfänger muß angerufen werden.
2. Name, Vorname, Funktion und persönliche Email-Adresse müssen qualifiziert, die exakte Schreibweise ermittelt werden.
3. Die Erlaubnis muß eigeholt werden – da ist viel Überzeugungsarbeit am Telefon zu leisten.
4. Die Erlaubnis muß gesetzeskonform dokumentiert werden.
5. Diese Dokumentation muß gerichtsverwertbar abgespeichert werden, solange die Email-Adresse genutzt wird, damit sie im Streitfall vorgelegt werden kann und als rechtsgültig anerkannt wird.
6. Eine Email mit Bestätigungslink muß an den Ansprechpartner geschickt werden.
7. Erst, wenn der Ansprechpartner diesen Link angeklickt hat, ist die “Permission” rechtsgültig (Double Opt-In) – tut er es nicht, beginnt das Verfahren wieder bei (1.).
8. Der Eingang dieser Bestätigung muß mit Datum- und Zeitstempel gerichtsverwertbar dokumentiert und gespeichert werden.
Wieder eine Begrenzung der Kontaktmöglichkeiten, auch wenn schon ein Kundenverhältnis besteht.
Man fragt sich wie Kundenberater und Handelsvertreter diese Dokumentation sicherstellen können, läuft BtoB och sicherlich vielfach noch über den persönlichen Kontakt.
ML
